FS Schering Rechtsanwälte AG, Magdeburg

Arbeitsrecht

Von der mittelständisch geprägten Wirtschaft, aber auch diversen Körperschaften des öffentlichen Rechts werden wir seit Jahren bundesweit als ständiger Begleiter bei der Lösung arbeitsrechtlicher Fragestellungen gesucht. Diese dauerhafte Kooperation vermittelt das erforderliche Hintergrundwissen, um auch für spezielle Fälle eine individuelle Lösung zu ermöglichen.

Von besonderer Bedeutung sind sämtliche Facetten des Individual-Arbeitsrechts. Dies beginnt mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen. Die Definition der geschuldeten Leistungen, die Reichweite des Direktionsrechts, diverse Vergütungsfragen bis hin zu Sonderregelungen über Firmenfahrzeuge, Tantieme oder spezielle Wettbewerbsverbote sind weitere Parameter, die regelmäßig berücksichtigt werden sollten. Daneben liegt der Schwerpunkt auf der Beratung bei arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen von der Ermahnung über die Abmahnung bis hin zu Kündigungen.

Ein weiteres wichtiges Feld stellt die Zusammenarbeit der Geschäftsleitung mit einem Betriebsrat oder einer Personalvertretung dar. Der Entwurf von Betriebsvereinbarungen oder Regelungsabreden gehört ebenso zum Standardrepertoire wie die Vorbereitung und Begleitung von Maßnahmen zur Wahrung von Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrechten. Dies gilt insbesondere für die Einholung der Zustimmung zu personellen Einzelmaßnahmen und die Anhörung zu beabsichtigten Kündigungen.

Darüber hinaus sind wir auf die Begleitung von Veränderungsprozessen spezialisiert. Hier stellen die Personalmaßnahmen mit ihren arbeitsrechtlichen Bezügen einen ganz wesentlichen Bestandteil dar.

Was wir regelmäßig tun:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen,
  • Gestaltung einseitiger Erklärungen (Handlungsvollmacht, Prokura),
  • Gestaltung von Sanktionen (Ermahnung, Abmahnung, Kündigung),
  • Erstellung von Betriebsvereinbarungen oder Regelungsabreden,
  • Begleitung von Verhandlungen mit Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten oder Konzernbetriebsräten,
  • Schulung der Personalabteilung,
  • Begleitung von Veränderungsprozessen (Versetzungen, Änderungskündigungen, Betriebsschließungen, Betriebsänderungen),
  • Verhandlung und Gestaltung von Interessenausgleichen und Sozialplänen,
  • Begleitung von Tarifverhandlungen,
  • Prozeßvertretung vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.