

Anonymisierte Musterfälle:
Betriebsschließung
Ein ausländisches Unternehmen der Lebensmittelindustrie beabsichtigte, eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt mit 150 Mitarbeitern zu schließen. Es waren ein Interessenausgleich und ein Sozialplan abzuschließen. Von besonderer Bedeutung war erheblicher Zeitdruck. Hier ist es gelungen, innerhalb des vorgegebenen kurzen Zeitfensters in intensiven Verhandlungen ein den Interessen aller Beteiligten gerecht werdendes Paket zu schnüren, das dem internationalen Konzern die Einhaltung der weiteren Unternehmensplanung ermöglichte.
Annahmeverzugslohn
Ein größeres Krankenhaus hatte vor geraumer Zeit einem Chefarzt unwirksam fristlos gekündigt. Er machte nun in einem Folgeprozeß im Wege des Annahmeverzugslohns ihm entgangene Zahlungsansprüche, insbesondere aus dem ihm eingeräumten Recht zur Privatliquidation, in Höhe von ca. € 700.000,00 geltend. Im Rahmen eines langwierigen und außerordentlich komplizierten Rechtsstreits, der zahlreiche tatsächliche und rechtliche Fragestellungen aufwarf, gelang es, im Berufungsrechtszuge vor dem Landesarbeitsgericht einen Vergleich auszuhandeln, der dem Gegner lediglich ca. 15 % der geltendgemachten Forderung zusprach.
Ein Bank mit zahlreichen Filialbetrieben in der Fläche beabsichtigte die Umsetzung eines Personalkonzepts, im Rahmen dessen einer größeren Anzahl von Mitarbeitern betriebsbedingt gekündigt werden mußten. Eine Massenentlassung sollte vermieden werden. Die Schwierigkeit bestand darin, daß die betroffenen Mitarbeiter fast durchgängig eine lange Betriebszugehörigkeit aufwiesen und aufgrund sehr ungünstig formulierter Arbeitsverträge umfassend einsetzbar waren. Hier ist es gelungen, ein Konzept zu erstellen, durch das die Kündigungen in einzelnen Etappen erfolgten. Ferner gelang es, das für Abfindungen zur Verfügung stehende Budget deutlich zu unterschreiten.
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