
Die Gestaltung von Verträgen zwischen Unternehmen stellt eine besondere Anforderung an die anwaltliche Tätigkeit dar. Hier geht es nicht um den klassischen „Standard-Vertrag von der Stange“, sondern um die Erstellung eines in sich stimmigen, praktikablen und den jeweiligen Interessen des Mandanten entsprechenden Regelungswerks. Für diesen Bereich ist eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit besonders wichtig.
Dabei betrifft dieser Bereich unserer Tätigkeit die Durchsetzung von Ansprüchen aus diesen Verträgen ebenso wie die Abwehr gegnerischer Ansprüche.
Unsere erste wesentliche Aufgabe besteht im Zuhören: Worum geht es unserem Mandanten? Welches strategische Ziel will er erreichen? Wie stellt er sich grundsätzlich den Inhalt des zu schnürenden Pakets vor?
Im folgenden werden weiterführende Fragen gestellt, Risikoquellen aufgezeigt und eingeschätzt, ehe ein erster Entwurf vorgelegt werden kann.
Neben der inhaltlichen Gestaltung werden Alternativmodelle erörtert, Rückfragen beantwortet sowie Folgen und Risiken aufgezeigt, ehe sodann „der Vertrag steht“.
Auf Wunsch unserer Mandanten begleiten wir gern auch die Verhandlungsphase: Denn nur selten gelingt es einer Vertragspartei, gegenüber dem Vertragspartner den eigenen Vertragstext unverändert durchzusetzen. Dabei ist bei den Verhandlungen stets das Ziel des Vertragsschlusses als Grundlage für eine prosperierende geschäftliche Zusammenarbeit im Auge zu behalten: Was ist für den Mandanten nicht verhandelbar und muß unbedingt durchgesetzt werden? Wo kann nachgegeben werden, wo sind Kompromisse vorstellbar?
Was wir regelmäßig tun:
- Lizenzverträge,
- Gestaltung von Verträgen mit Handelsvertretern,
- Durchführung von Wettbewerbsverfahren einschließlich einstweiliger Verfügungen,
- Markenanmeldungen und gewerblicher Rechtsschutz,
- Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen,
- Sanierungsberatung in der Krise,
- Begleitung von Unternehmen, Geschäftsführern oder Gesellschaftern in der Insolvenz.