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Ihre Anwälte für Arbeitsrecht und Dienstrecht in Magdeburg

Seit Jahren werden wir von der mittelständisch geprägten Wirtschaft sowie diversen Körperschaften des öffentlichen Rechts bundesweit als zuverlässiger Partner bei der Lösung arbeitsrechtlicher und dienstrechtlicher Fragestellungen geschätzt. Diese langjährige Zusammenarbeit ermöglicht es uns, ein fundiertes Hintergrundwissen aufzubauen, um auch für spezielle Fälle individuelle Lösungen zu entwickeln.

Besonderes Augenmerk legen wir auf sämtliche Facetten des Individual-Arbeitsrechts. Angefangen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen über die Definition geschuldeter Leistungen bis hin zu Sonderregelungen wie Firmenfahrzeugen oder Wettbewerbsverboten. Zudem beraten wir Sie umfassend bei arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen, angefangen bei Ermahnungen bis hin zu Kündigungen.

Unser Leistungsspektrum umfasst außerdem das Dienstrecht, einschließlich Statusrecht, Laufbahnrecht, Besoldungsrecht, Arbeitszeitrecht, Sozialrecht und Personalvertretungsrecht.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Zusammenarbeit von Geschäftsleitung mit Betriebsräten oder Personalvertretungen. Wir unterstützen bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden sowie bei Maßnahmen zur Wahrung von Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrechten.

Zusätzlich sind wir auf die Begleitung von Veränderungsprozessen spezialisiert, wobei wir Personalmaßnahmen mit ihren arbeitsrechtlichen Bezügen in den Fokus stellen.

Von besonderer Bedeutung sind sämtliche Facetten des Individual-Arbeitsrechts. Dies beginnt mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen. Die Definition der geschuldeten Leistungen, die Reichweite des Direktionsrechts, diverse Vergütungsfragen bis hin zu Sonderregelungen über Firmenfahrzeuge, Tantieme oder spezielle Wettbewerbsverbote sind weitere Parameter, die regelmäßig berücksichtigt werden sollten. Daneben liegt der Schwerpunkt auf der Beratung bei arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen von der Ermahnung über die Abmahnung bis hin zu Kündigungen.

Was wir als Anwälte für Arbeitsrecht und Dienstrecht regelmäßig tun:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen, Beratung bei der Begründung, Beendigung oder Änderung des Dienstverhältnisses
  • Gestaltung einseitiger Erklärungen (Handlungsvollmacht, Prokura)
  • Gestaltung von Sanktionen (Ermahnung, Abmahnung, Kündigung), Vertretung in Disziplinarverfahren
  • Erstellung von Betriebsvereinbarungen oder Regelungsabreden
  • Begleitung von Verhandlungen mit Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten oder Konzernbetriebsräten
  • Schulung der Personalabteilung
  • Begleitung von Veränderungsprozessen (Versetzungen, Änderungskündigungen, Betriebsschließungen, Betriebsänderungen)
  • Verhandlung und Gestaltung von Interessensausgleichen und Sozialplänen
  • Begleitung von Tarifverhandlungen
  • Prozessvertretung vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
  • Durchsetzung von Besoldungs- und Leistungsansprüchen
  • Abwehr oder Durchsetzung von Kündigungen
  • Beratung und Vertretung bei dienstrechtlichen Streitigkeiten

Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.

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